->Der Empfänger ist verpflichtet, die Tiere in einem artgerechtem Terrarium zu halten. (Laut schweizerischem Tierschutz beträgt die Mindestgrundfläche 0.5qm²).
->Die Tiere werden täglich versorgt und nicht alleine gehalten.
->Der Empfänger bestätigt, dass die Tiere nicht zu Versuchszwecken, als Futtertiere oder zur Zucht eingesetzt werden.
->Die Schutzgebühr von 30.-Fr. wurde bezahlt.
-> Die Notfallstation bestätigt, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Abgabe augenscheinlich gesund sind. Bei später auftretenden Problemen (Gesundheit, Streit, etc.) kann die Notfallstation nicht
haftbar gemacht werden.
-> Das Geschlecht der Tiere wurde kontrolliert. Sollte sich ein Geschlecht als inkorrekt herausstellen, können Eltern sowie Jungtiere an die Notfallstation zurückgegeben werden.
-> Falls ein Tier zur Vergesellschaftung abgegeben wird und diese misslingt, nimmt die Notfallstation das Tier wieder zurück.
-> Sollte ein Problem auftreten, unterstützt die Notfallstation den Abnehmer gerne, um eine Lösung des Problems zu finden.
-> Die Rennmäuse müssen bei der Notfallstation im Thurgau (9542 Münchwilen) abgeholt werden.
-> Es muss eine geeignete Transportbox (Plastikbox, kein Karton mit Löchern) mitgebracht werden, die ausreichend gross ist.
-> Jungtiere sind mindestens 12 Wochen alt. Jungtiere zur Vergesellschaftung mind. 10 Wochen alt.
-> Die Notfallstation freut sich über einen Bericht (mit Fotos), wie es den Rennmäusen im neuem Heim geht.